Der ÖKV hat beim Bundesministerium angefragt und um Klarheit bezüglich der aktuellen Verordnung gebeten, da vielerorts Unklarheit herrscht. Laut Aussendung von Hrn. Robert Markschläger, Leistungsreferent des ÖKV sind sowohl Prüfungen, als auch Abhaltung von Ausbildungskursen nicht erlaubt. Der entsprechende Wortlaut im Schreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz S7 Krisenstab Covid-19 lautet wie folgt: "... wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass es sich hierbei um Veranstaltungen iSv § 13 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt und die Ausnahme des Abs.6 nicht zur Anwendung gelangt."
Einzeltraining bleibt erlaubt👍 Wir halten euch weiterhin am Laufenden. Bleibt's gsund!
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